Mittwoch, 11. November 2009

Die Gefahren beim Verlassen des Schulgeländes

Ich habe das Schulgelände verlassen, weil mir der imaginäre Grenzbereich leider nicht bewusst war.

Das verlassen des Schulgeländes ist verboten, da eine Unfallschutzversicherung nur die Unfälle bezahlt die innerhalb des Schulgeländes und auf dem direkten Schulhin- und Rückweg passieren. Beim Verlassen des Schulgeländes kann, sollte es zu einem Unfall kommen, könnte niemand dafür haftbar gemacht werden. Weder die Schule, noch sonst irgendjemand. Wenn sich Beispielsweise jemand im Winter, während es glatt ist, vom Schulgelände entfernt und dabei ausrutscht und sich vielleicht ein Bein bricht, werden die Kosten für Krankenhaus, Arzt und Behandlung nicht von Schule oder Unfallschutzversicherung übernommen. Passiert dieser Unfall aber nun auf dem Schulgelände übernehmen die Kosten die Schule bzw. die Unfallschutzversicherung. Auch bei plötzlichen losgehen des Feueralarms, und das darauf folgenden kontrollieren der Klassenlisten (sollte der Schüler sich zu dieser Zeit nicht auf dem Schulgelände befunden haben, den Feueralarm nicht gehört und dann nicht am Treffpunkt aller Schüler erscheinen) kann verheerende Folgen haben.

Dasselbe gilt für eine Lautsprecherdurchsage am Schulhof. Ebenso kann es passieren, dass man sich vom Schulgelände so weit entfernt, dass man es nicht mehr rechtzeitig schafft zum Unterricht zurückzukehren.

Alles in allem ist es eine sowohl gefahrenvolle als auch vermeidbare Aktion, die ich von nun an unterlassen werde.